Entweder man hat genug Beweise und Gründe, um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei erfolgreich vor dem BVerfG durchzuführen oder man hat sie nicht. Wenn man sie hat, muss man den Antrag stellen. Alles andere entbehrt sich jeglicher Logik zu wehrhafter Demokratie & Rechtsstaat.
@jaettelik
Die Frage bleibt, was wäre die Folge eines Verbots. Die AfD könnte sich unter anderem Namen einfach neu gründen und würde ggf. noch mehr Zulauf erhalten. Oder selbst wenn man das unterbinden könnte, wo gehen die Wähler dann hin? Im besten Fall werden die Nichtwähler, im
@jaettelik
Zum einen fehlen solche Gründe und Beweise. Zum anderen gibt es europa- und völkerrechtliche Garantien, die dagegen stehen, nicht wie Paris oder London, sondern eher wie Moskau vorzugehen.
@jaettelik
Nun ja, das letzte Wort haben halt immer die Gerichte, Gesetze sind halt immer interpretierbar. Nicht umsonst heißt es 3 Anwälte 4 Meinungen.
@jaettelik
Man hat sie nicht. Ein Antrag wird ohne Erfolg bleiben. Ergebnis: AfD bekommt wegen des Underdog-Effekts diejenigen Stimmen, die ihr zur Macht fehlen. Das will ich nicht, also: kein Verbotsantrag stellen!